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FSK18 Filme - was mache ich damit ;)?

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Erdbeerchen73

Beiträge: 223

Post #11 geschrieben am 04.08.2017 - 19:38

Also das verstehe ich nicht...
Alles was nicht explizit verboten wird, soll erlaubt sein?
Aber es gibt doch einheitlich das Verbot, an das sich jede Plattform zu halten hat?
Nein, sorry, nichts persönliches jetzt, aber das halte ich für ein Gerücht, dass das rechtens sein soll.

Pumpel

Beiträge: 551

Post #12 geschrieben am 04.08.2017 - 19:39

Welches Verbot gibt es, an das sich jede Tauschplattform zu halten hat ... :-O? Unser Rechtssystem hat nichts mit persönlich zu tun, es gilt für alle gleichermaßen ;-), ich muß es wissen, da ich ständig damit in Konflikt gerate :-(, ungerechtfertigterweise natürlich :-) ...

(Post editiert am 04.08.2017 - 19:46)

Erdbeerchen73

Beiträge: 223

Post #13 geschrieben am 04.08.2017 - 19:50

--> :D Auch auf die Gefahr hin, dass du versuchst mich
zu veräppeln und dich absichtlich doof stellst, antworte ich mal :D <--

Es ist "verboten" nicht jugendfreie Inhalte an Minderjährige zur Verfügung zu stellen.
Es muss daher gewährleistet sein, dass geprüft werden kann "wie alt jemand ist".
TT macht das über (ich glaube) Post Ident Verfahren
TG schreibt lediglich, dass der Anbieter eines solchen Artikels nur an Selbstabholer abgeben darf und selber prüfen soll (ist meines Erachtens ein ganz schmales Brett, was ein findiger Anwalt locker abmahnen könnte, denn nur weil ich das schreibe, bin ich noch lange nicht aus dem Schneider, als Betreiber.)
Und hier finde ich weder das eine, noch das andere.
Und das Jugendschutzgesetz sieht ganz klar vor, dass jede Plattform, die die Weitergabe von FSK18 Artikeln ermöglicht (egal ob Verkauf oder Tausch) eine Möglichkeit zur Altersverifizierung haben muss.

Pumpel

Beiträge: 551

Post #14 geschrieben am 04.08.2017 - 19:56

... kannst Du mir mal Deine Fundstellen nennen, dann schaut sich der dicke Pumpelmann das mal an :-) ...

(Post editiert am 04.08.2017 - 20:13)

Erdbeerchen73

Beiträge: 223

Post #15 geschrieben am 04.08.2017 - 21:19

Hallo dicker Pumpelmann :D

Ich finde natürlich jetzt nicht alles auf Anhieb wieder, aber
erstens gilt das Jugendschutzgesetz, mit irgend einer Kombi bezüglich dem Fernabsatz.
Warte, aber ich habe zu dem Thema bezüglich Verkauf (tausch muss man sich da nartürlich denken, weil es allgemein um Abgaben geht)
zum Bsp hier was:
https://www.spio-fsk.de/?seitid=1261&tid=466
und hier:
http://www.juraserv.de/startseite/abmahnung-wegen-verkauf-von-usk/fsk-ab-18-computerspielen-und-konsolen-games-im-internet-ebay-amazon-etc-01016


Zitat von weit unten auf dieser Seite:
„[…] Für einen effektiven Kinder- und Jugendschutz ist deshalb einerseits eine zuverlässige Altersverifikation vor dem Versand der Medien erforderlich. Andererseits muss aber auch sichergestellt sein, dass die abgesandte Ware nicht von Minderjährigen in Empfang genommen wird (vgl. OLG München GRUR 2004, 963, 964 f.). So lässt sich etwa durch das Postidentverfahren vor Versendung der Ware ausreichend gewährleisten, dass der Kunde volljährig ist (OLG München GRUR 2004, 963, 965; Scholz/Liesching aaO [/color][color=#2364B7]§ 1 JuSchG Rdn. 24; Nikles/Roll/Spürck/Umbach aaO § 1 JuSchG, Rdn. 23). Außerdem muss die Ware in einer Weise versandt werden, die regelmäßig sicherstellt, dass sie dem volljährigen Kunden, an den sie adressiert ist, persönlich ausgehändigt wird. Das kann etwa durch eine Versendung als "Einschreiben eigenhändig" gewährleistet werden. […]“I ZR 18/04 - „jugendgefährdende Medien“">8


Letzten Endes gilt es für alles (auch wenn es nur um Zugang zu Bildmaterialen FSK18 geht, oder generell Zugang oder Erhalt von eben solchen Inhalten)

Wenn wir jetzt mal "Verkauf" durch "Tausch" ersetzen und allgemein durch das Wort "Weitergabe" oder "Abgabe" an Minderjährige ersetzen, dann können wir sogar die AGB von den Kleinanzeigenportalen ran ziehen.


Zitat:
Nicht gestattet sind: Medien mit der Kennzeichnung "Keine Jugendfreigabe", "Freigabe ab 18", "FSK 18", "USK 18"
Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten, ob Ihr Medium einer Jugendfreigabe unterliegt:
www.fsk.de, www.usk.de

Das sind allgemein Seiten, ohne jedwede Altersverifizierung - somit gilt das allgemeine Verbot.

Das Ganze scheint sich exakt wohl Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu nennen. Da müsste das Zugängig machen zu solchen Filmen (zum Tausch oder Kauf) ebenfalls beinhalten.
Sicher bin ich mir in diesem (Unter)punkt aber nicht. Vielleicht obliegt es aus allgemein nur dem. JuSchG.


Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass es rechtens sein kann, dass ich als Versender sage "Ich verschicke dir das als Einschreiben, eigenhändig" und vorher sicher geprüft bekomme, dass du oder wer auch immer volljährig ist.
Ohne dass der Betreiber einer Seite nicht doch vielleicht belangt werden KÖNNTE, im schlimmsten Falle.
Und das will ja keiner!


(Post editiert am 04.08.2017 - 21:22)

Pumpel

Beiträge: 551

Post #16 geschrieben am 04.08.2017 - 23:14

... hattest Du nicht in der Shoutbox geschrieben, daß Dir so langweilig ist, kommt mir auch so vor :-D ... mir ist immer noch nicht so ganz klar, worauf Du hinaus willst :-O ... am Anfang kam es mir so vor, daß Deiner Meinung nach das Vertauschen von FSK 18 Artikeln nicht mit den AGB von TB in Einklang steht, es ging also um die Rechtsbeziehung zwischen TB und seinen Mitgliedern, nach Deinem letzten Beitrag geht es wohl um die Vereinbarkeit der TB AGBs mit unserer Rechtsordnung inklusive Kommentaren, Auslegungen und Gerichtsurteilen ... :-O ... also watt denn nu (der Pumpelmann liegt danieder :-))?

Tauschbücher verbietet weder das Einstellen noch das Vertauschen von FSK 18 Artikeln. AGBs sind generell so gestaltet, daß sie nicht erwünschte Verhaltensweisen der Kunden oder Mitglieder in einer Negativ-Aufzählung explizit erwähnen. Da sich TB nicht dazu äußert, ist kein Verbot ersichtlich. Auch ist die Mitgliedschaft bei TB an die Volljährigkeit gebunden. Sollte ein Mitglied hier wissentlich betrügen, ist sowieso fraglich, ob hier überhaupt eine Mitgliedschaft entstanden ist bzw. ob man mit so einem "Mitglied" überhaupt einen Tauschvertrag eingegangen ist. TB reicht als Bedingung die Aussage des Mitglieds zu seiner Volljährigkeit, es ist nicht ersichtlich, warum dies im Rechtsverhältnis des Mitglieds ggb. TB bzw. untereinander nicht auch reichen soll. Wer mag, kann ja mit DHL Sichtprüfung versenden, wird dann halt ein teurer Spaß :-D ...
Tauschbücher hat sich eine AGB gegeben, die mit unserer Rechtsordnung in Einklang steht. Dieser Ansicht ist offensichtlich Tauschbücher, ansonsten würden sie die AGB modifizieren, und meine Wenigkeit (immerhin eine "gewichtige" Meinung :-D). Dieser Meinung sind scheinbar auch diverse Mitbewerber, ansonsten würde evtl. abgemahnt. Letztendliche Gewissheit könnte nur ein juristisches Gutachten bzw. ein Urteil geben aber warum sollte denn jemand so etwas anstoßen??? Es gibt doch keine TB-AGB-Geschädigten, auch verstößt TB nicht gegen die Guten Sitten auch ist die TB-AGB kein Offizialdelikt ... :-O ... ich habe auch Bäume im Pumpel-Garten, die haben starke Überhänge, lt. BGB müßte ich die schneiden :-(, aber natürlich nur, wenn ein Nachbar dies anstrebt (macht der dicke Pumpelmann trotzdem net', da könnt ihr klagen solange ihr wollt :-D), Du kannst im Leben jeder natürlichen und juristischen Person eine Masse an Verhalten finden, die, sollte das Bestreben da sein, von Gesetzes wegen abgestellt oder modifiziert werden könnten, es muß aber doch erstmal das Bestreben eines "Betroffenen" da sein ;-)!

Der dicke Pumpelmann ist jetzt hin :-O ...

(Post editiert am 05.08.2017 - 00:01)

Knopf

Beiträge: 123

Post #17 geschrieben am 04.08.2017 - 23:50

Unter VIII steht in den AGB das es verboten ist "Bücher/Medien zum Tausch anzubieten deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften [...] verstößt". Und selbst wenn es da nicht stehen würde, ist es ja im genannten Gesetz verboten und daran müssen wir uns alle halten...

Pumpel

Beiträge: 551

Post #18 geschrieben am 05.08.2017 - 00:00

Knopf:
Unter VIII steht in den AGB das es verboten ist "Bücher/Medien zum Tausch anzubieten deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften [...] verstößt". Und selbst wenn es da nicht stehen würde, ist es ja im genannten Gesetz verboten und daran müssen wir uns alle halten...

Das ist komplett richtig, gut das Knopf darauf hinweißt, ich sag's ja, man sollte nur mal ordentlich die AGBs lesen, gilt auch für mich ;-), hier ist eine Negativ-Liste aufgeführt, welche Artikel hier nicht angeboten werden dürfen, FSK 18 Artikel sind nicht darunter ... :-)

(Post editiert am 05.08.2017 - 00:05)

Erdbeerchen73

Beiträge: 223

Post #19 geschrieben am 05.08.2017 - 13:13

Pumpel:
... hattest Du nicht in der Shoutbox geschrieben, daß Dir so langweilig ist, kommt mir auch so vor :-D ... mir ist immer noch nicht so ganz klar, worauf Du hinaus willst :-O ... am Anfang kam es mir so vor, daß Deiner Meinung nach das Vertauschen von FSK 18 Artikeln nicht mit den AGB von TB in Einklang steht, es ging also um die Rechtsbeziehung zwischen TB und seinen Mitgliedern, nach Deinem letzten Beitrag geht es wohl um die Vereinbarkeit der TB AGBs mit unserer Rechtsordnung inklusive Kommentaren, Auslegungen und Gerichtsurteilen ... :-O ... also watt denn nu (der Pumpelmann liegt danieder :-))?.


Du - das war ne Sache von 5 Minuten, alles gut.
Man weiss halt, wo man suchen muss (das Thema hatten wir doch gestern in der PN lach)

Ne, ich wollte eigentlich echt nur wissen, ob das hier "gedulden" wird oder ich sonst einen auf den Sack bekomme. Weil ich tatsächlich nichts in den AGB fand :-(
Habe aber auch nur strg + F bemüht mit Begriffen die mir in den Sinn kamen...

Das Rechtsding kam dazu als Qualle meinte: is das nicht sch*** egal, wenn man sich hier eh erst ab 18 anmelden darf/kann/soll?

Und zack ufert das aus.

:D

(Danke an Knopf!!!)

(Post editiert am 05.08.2017 - 13:23)

Erdbeerchen73

Beiträge: 223

Post #20 geschrieben am 05.08.2017 - 13:19

Pumpel, deinen letzten Satz verstehe ich nicht. Denn ja, es steht als "Verbot" drin dann. Wieso schriebst du, es steht NICHT drin?
Beziehst du dich auf den Zusatz "insbesondere", mit der Liste darunter?
IFalls ja, bedeutet das nur "zusätzlich" zum Standartgesetz.

(Post editiert am 05.08.2017 - 13:22)

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