indianerin: KleineBlume, die GEMA ist nicht unser Feld. 
Zum einen bezog sich das Ebook nicht nur auf die GEMA, sondern zunächst auf die Urheberrechtsproblematik, zum anderen kann die GEMA natürlich durchaus für uns relevant sein, weil wir hier u. a. auch Musikwerke anbieten.
fossie94:
Wenn ich ein Buch gekauft habe, darf ich davon natürlich auch Bilder machen und diese zeigen. Nur bei nicht selbst gemachten Fotos könnte es da Probleme geben.
Das ist eben nicht unbedingt so, ich zitiere aus dem oben genannten Ebook:
"Es entspricht gängiger Praxis, dass Buchhandlungen Abbildungen von Buchcovern in gedruckten Verkaufskatalogen
wiedergeben oder in ihre Internetshops einbinden. Da viele Buchcover urheberrechtlich geschützt sind, z.B. weil sie Illustrationen oder Fotografien enthalten, ist grundsätzlich das ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers (Illustrators, Fotografen, Verlages) berührt..."
Quelle (Dort auf S. 7.):
http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/GEMA_E-Book_Website.pdf
Schaut euch bitte dazu auch das Parfüm-Urteil (insbesondere Punkt 28 komplett) an, zu dem ich ja verlinkt hatte.
Ein Händler, der eine Ware verkaufen will, darf offenbar ohne Erlaubnis des Urhebers in das Vervielfältigungsrecht eingreifen, weil er seine Ware ja absetzen und bewerben muss.
Es KANN sein, dass wir nun auch Bilder von Buchcovern machen (und damit quasi eine Illustration o. ä. vervielfältigen) dürfen und im Regelfall sagt dazu ja auch niemand nichts. Aber ob wir dieselben Rechte wie ein Händler haben - wir tauschen ja nur -, weiß ich nicht.
PS: Gute Idee, bei der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst anzufragen, Indianerin! 
(Post editiert am 21.04.2014 - 17:23) |