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Eigenes Bild nehmen sonst Copyright-Problem?

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KleineBlume
(bei 127 Stimmen)
Beiträge: 5102

Post #11 geschrieben am 21.04.2014 - 17:19

indianerin:
KleineBlume, die GEMA ist nicht unser Feld. :D

Zum einen bezog sich das Ebook nicht nur auf die GEMA, sondern zunächst auf die Urheberrechtsproblematik, zum anderen kann die GEMA natürlich durchaus für uns relevant sein, weil wir hier u. a. auch Musikwerke anbieten.

fossie94:

Wenn ich ein Buch gekauft habe, darf ich davon natürlich auch Bilder machen und diese zeigen. Nur bei nicht selbst gemachten Fotos könnte es da Probleme geben.

Das ist eben nicht unbedingt so, ich zitiere aus dem oben genannten Ebook:
"Es entspricht gängiger Praxis, dass Buchhandlungen Abbildungen von Buchcovern in gedruckten Verkaufskatalogen
wiedergeben oder in ihre Internetshops einbinden. Da viele Buchcover urheberrechtlich geschützt sind, z.B. weil sie Illustrationen oder Fotografien enthalten, ist grundsätzlich das ausschließliche Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers (Illustrators, Fotografen, Verlages) berührt..."
Quelle (Dort auf S. 7.):
http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/GEMA_E-Book_Website.pdf

Schaut euch bitte dazu auch das Parfüm-Urteil (insbesondere Punkt 28 komplett) an, zu dem ich ja verlinkt hatte.

Ein Händler, der eine Ware verkaufen will, darf offenbar ohne Erlaubnis des Urhebers in das Vervielfältigungsrecht eingreifen, weil er seine Ware ja absetzen und bewerben muss.

Es KANN sein, dass wir nun auch Bilder von Buchcovern machen (und damit quasi eine Illustration o. ä. vervielfältigen) dürfen und im Regelfall sagt dazu ja auch niemand nichts. Aber ob wir dieselben Rechte wie ein Händler haben - wir tauschen ja nur -, weiß ich nicht.

PS: Gute Idee, bei der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst anzufragen, Indianerin! :-)

(Post editiert am 21.04.2014 - 17:23)

indianerin

Beiträge: 9791

Post #12 geschrieben am 21.04.2014 - 18:54

KleineBlume:

indianerin:
KleineBlume, die GEMA ist nicht unser Feld. :D

)

Nein, die GEMA ist nicht unser Feld, da wir hier keine Musik öffentlich aufführen, Musikveranstaltungen mitschneiden oder Musik kopieren.

GEMA= Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte

indianerin

Beiträge: 9791

Post #13 geschrieben am 26.04.2014 - 22:34

Hier die Antwort von VG-Bildkunst:

Ihre gestrige Anfrage haben wir dankend erhalten. Die VG Bild-Kunst nimmt die Rechte Ihrer Mitglieder an Werken der bildenden Kunst wahr. Nur in Bezug auf diese Rechte können wir Ihnen Ihre Fragen beantworten.

Im Rahmen eines öffentlichen Angebots zum Tausch ist die Präsentation des Buchäußeren - wie auch beim Verkauf - nicht vergütungspflichtig, so dass ein Kunstwerke auf einem Cover nicht vor der Einstellung des Angebots in die Tauschbörse lizenziert werden muss.

Die Wiedergabe von Fotografien von Werken auf Buchinnenseiten sind dagegen genehmigungs- und honorarpflichtig. Eine solche Wiedergabe ist im Rahmen des Angebots nicht privilegiert.

Davon unabhängig ist die Frage der Regelung der Fotorechte - die unabhängig neben den Rechten am fotografierten Werk stehen - an der Bild-Vorlage.

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

Somit dürften alle Probleme gelöst sein, oder? :)

KleineBlume
(bei 127 Stimmen)
Beiträge: 5102

Post #14 geschrieben am 29.04.2014 - 21:14

indianerin:
Davon unabhängig ist die Frage der Regelung der Fotorechte - die unabhängig neben den Rechten am fotografierten Werk stehen - an der Bild-Vorlage.

Was bedeutet der letzte Absatz, den die VG-Bildkunst schrieb?

fossie94

Beiträge: 45

Post #15 geschrieben am 30.04.2014 - 21:45

So wie ich das verstanden habe bedeutet das, dass die Rechte am Coverbild nicht beim Verlag liegen sondern beim Künstler oder Fotografen, also beim Hersteller des Coverbildes. Der Verlag bezahlt auch nur für die Nutzung, erhält aber nicht die Rechte am Bild.

Falls ich das falsch verstanden habe, dürft ihr mich gerne korrigieren, man lernt ja nie aus.

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