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KnopfBeiträge: 123
Ja aber nur für die PAKETZUSTELLUNG.
indianerinBeiträge: 9792
Man muss jetzt eine ZUSTELLUNGSVOLLMACHT besitzen.
KleineBlume (bei 126 Stimmen)Beiträge: 5097
Die VOLLMACHTSURKUNDE hat einen Schokoladenfleck...
Da hat wohl jemand im URKUNDENLABOR mit Schokoladenvla gekleckert.
Das war dann wohl die LABORASSISTENTIN Kleine Blume...
Das ASSISTENTINGEHALT wird dann wohl in Düngerstäbchen ausgezahlt.
Das hat sie bei den GEHALTSVERHANDLUNGEN bestimmt durchgesetzt.
Bei der VERHANDLUNGSTECHNIK hat KleineBlume sicher ihrem Charme spielen lassen.
Das Gehalt sollte nicht allein in Düngerstäbchen, sondern auch in Forme von TECHNIKBAUKÄSTEN ausbezahlt werden. *begeistertguck
Ich gucke mal ob man beim BAUKÄSTENHERSTELLER einen Rabatt aushandeln kann