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KnopfBeiträge: 123
Dann müssen sie halt einen DIENSTGANG machen.
indianerinBeiträge: 9792
Dann durch das GANGHAUS, das ist schneller.
Dabei sollte aber die HAUSORDNUNG beachtet werden.
KleineBlume (bei 123 Stimmen)Beiträge: 5087
Soll ich jemanden vom ORDNUNGSAMT vorbeischicken?
Nicht notwendig, ich kenne den AMTSLEITER.
Hat er dir jemals seinen LEITERSCHEIN gezeigt?
Nein! Meinst du es handelt sich um eine SCHEINBESCHÄFTIGUNG? 😯
Für Schwangere gilt das BESCHÄFTIGUNGSVERBOT!
Jamen (bei 302 Stimmen)Beiträge: 105
Ein VERBOTSGESETZ woran sich mancher Chef die Zähle ausbeißt und graue Haare bekommt.
Gibt's etwa schon wieder ein neues GESETZESPAKET?