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Bin total unzufrieden mit Tausch

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vany08

Beiträge: 21

Post #1 geschrieben am 20.11.2014 - 11:30

Ich habe am 09.11 ein Taschenbuch für 9 Punkte hier ertauscht. In der Beschreibung stand nichts von Gebrauchsspuren etc. also ging ich davon aus das es in Ordnung ist. Heute kam das Buch dann auch endlich an :)
Ich mache den Umschlag auf und das Buch ist in einem miserablen Zustand :,( Es ist ein total verschmutztes ME mit sehr starken Leserillen. Die Leserillen kann ich verstehen da es ein sehr dickes Buch ist trotzdem hätte dies erwähnt werden müssen. Bis zu 4 Punkten würde ich jetzt auch garkeinen Aufstand machen aber für 9 Punkte so einen Schrott geschickt zu bekommen ärgert mich doch schon sehr.
Was kann ich jetzt machen?

Danke im vorraus

grisu1304

Beiträge: 178

Post #2 geschrieben am 20.11.2014 - 14:59

Huhu,

das Beste wär sicher, erstmal den Tauschpartner zu kontaktieren ...mal das Problem schildern und vielleicht findet ihr ja ne Lösung und könnt euch einigen.

Gibt da einige Möglichkeiten wie Rücktausch, ...oder ein paar Punkte zurück via Spendenfunktion, ...etc etc etc

vany08

Beiträge: 21

Post #3 geschrieben am 20.11.2014 - 22:17

habe ihr geschrieben. sie versteht mein problem nicht und schreibt sie findet 9 punkte für das buch gerechtfertigt weil es von 2012 ist. mich interessiert garnicht von wann das buch ist. es ist ein mängelexemplar und es sieht echt nicht mehr schön aus. für sowas würde ich noch nicht mal 3 € auf dem wühltisch bezahlen..

Onkel Lou

Beiträge: 95

Post #4 geschrieben am 21.11.2014 - 08:45

Das große Problem an der Sache ist: du hast es ertauscht, ohne dass da eine Zustandsbeschreibung ist - bist also freiwillig das volle Risiko eingegangen. :-/ Genau genommen kann man an diesem Punkt nur auf Kulanz des Vertauschers hoffen, weil man war beim Ertauschen ja mit den Konditionen (Überraschungsbuch, da keine Zustandsbeschreibung vorhanden) einverstanden war. Es ist ja nicht so, dass du über den Zustand belogen wurdest. oÔ
Ich kann dir an diesem Punkt nur zwei Dinge raten:
1. schlechtere Bewertung (wobei eine 0-Punkte-Bewertung mMn jetzt ungerechtfertigt wäre, weil eine Teil"schuld" trägst du ja selbst)
2. keine Bücher mehr ertaushen, bei denen keine Zustandsbeschreibung dabei ist. Wobei man mit Formulierungen "leichte Gebrauchsspuren", "nur 1x gelesen", "kaum beschädigt" vorsichtig sein sollte, weil sich hier das Problem ergibt, dass solche Verallgemeinerungen rein subjektiv sind - für den einen ist "1x gelesen" quasi neuwertig, beim anderen hat sich gleichzeitig noch der einjährige Sohnemann drüber her gemacht und das Buch musste leiden.

Ich an deiner Stelle würde mich zwar ärgern, aber nach einer entsprechenden (objektiven) Bewertung als Lehrgeld abtun - hatte ich auch schon diverse Bücher, aber im Nachhinein musste ich ja zugeben: Ich habe mich auf dieses Abenteuer eingelassen und mich auf eine schwammige Formulierung bzw. keine Beschreibung, und naja, Persönliches Pech und dabei noch selbst Schuld -- Lehrgeld.
Sorry für die harten Worte, aber da kann dir auch nicht einmal der Admin bei helfen, weil die TP nicht gegen AGB oder sonstige Vorschriften verstoßen hat, weil eine Beschreibung nicht zwingend erforderlich ist. :-/

(Post editiert am 21.11.2014 - 08:47)

myjonda
(bei 221 Stimmen)
Beiträge: 2867

Post #5 geschrieben am 21.11.2014 - 18:44

Onkel Lou:
... weil eine Beschreibung nicht zwingend erforderlich ist. :-/


NOCH nicht :D Aber nicht mehr lange !!! Dieser Punkt wird bald modifiziert ;)

fossie94

Beiträge: 45

Post #6 geschrieben am 21.11.2014 - 18:51

@myjonda:
Das finde ich super und freue mich schon drauf, endlich keine Katzen in Säcken mehr zu finden. ;)

@vany08:
Ich muss Onkel Lou leider zustimmen. Ohne Beschreibung hast du da keine Handhabe gegen die TP weil sie halt weder geschönt noch gelogen hat. Insofern würde ich sogar 5 Sterne geben. Schließlich hat sie das Buch ordnungsgemäß zugeschickt und sich insofern korrekt verhalten. Sie hat laut AGB nichts falsch gemacht und deswegen mMn auch keinen Abzug verdient, auch wenn es mir persönlich vom Gefühl her auch total gegen den Strich geht. Dass du trotz fehlender Beschreibung angefordert hast ist ja deine Sache gewesen.

Da ich das aber auch schon mal hatte, kann ich dich sehr gut verstehen, aber keine Angst: Das passiert dir nicht noch mal. :)

Onkel Lou

Beiträge: 95

Post #7 geschrieben am 21.11.2014 - 21:46

myjonda:

Onkel Lou:
... weil eine Beschreibung nicht zwingend erforderlich ist. :-/


NOCH nicht :D Aber nicht mehr lange !!! Dieser Punkt wird bald modifiziert ;)


YAY! *thums up*
Wenn man das dann noch evtl in zwei Beschreibungsfelder trennen könnte, damit man Zustand und Inhalt noch gut differenzieren kann, hab ich ein verfrühtes Weihnachtsgeschenk =D

vany08

Beiträge: 21

Post #8 geschrieben am 21.11.2014 - 22:16

man kann doch aber nicht einfach mängel verschweigen? ihr solltet das buch mal sehen. dafür habe ich 2-3 gut erhaltene bücher abgegeben. das ist ne sauerei. es sind an dem buch nicht einfach nur ein paar macken es ist total zerlesen und es ist aufgrund der starken verschmutzungen als me gestempelt.

habe im internet jetzt gelesen das bei einem tausch die gleichen rechte wie bei einem kauf gelten.
also hätte sie die mängel nicht verschweigen dürfen und es ist auch nicht meine pflicht nachzufragen wie der zustand ist. dafür gibts ja extra nen feld zum beschreiben des buches. wenn sie dort nichts rein schreibt muss das buch dann zumindest noch in ordnung sein.

fossie94

Beiträge: 45

Post #9 geschrieben am 22.11.2014 - 12:17

Nein, muss sie halt nicht. In den AGB steht nicht drin, dass es Pflicht ist und die Tauschgeschäfte hier sind Tauschvorgänge zwischen Privatleuten und nicht kommerziell, insofern gelten da andere Regeln.

Du hättest Anspruch auf Erstattung oder Wandlung, wenn sie bewusst Mängel verschwiegen hätte oder den Zustand falsch dargestellt hätte. Aber da der Zustand überhaupt nicht beschrieben war, hat sie keine Falschaussage gemacht.
Es besteht halt ein Unterschied zwischen einer Falschaussage und keiner Aussage.
Du hast den Tausch bestätigt, also hast du das Buch so wie im Angebot beschrieben (oder in diesem Fall nicht beschrieben) angefordert. Eine nachträgliche Änderung der Tauschbedingungen ist nur bei einem Fehler einer der beiden Tauschpartner möglich, aber ein Fehler liegt hier nicht vor. Solange das Buch vollständig und bestimmungsgemäß nutzbar, in diesem Fall also lesbar ist, ist alles ok.

Wenn die Beschreibungspflicht in die AGB aufgenommen wird, dann sieht das wieder anders aus, aber im Moment bist du leider reingefallen, sorry.


Es ist blöd und ich denke mal, dass wir hier alle deinen Frust nachvollziehen können und mit dir zusammen ärgerlich über sowas sind, aber leider kannst du hier nichts machen. :(

myjonda
(bei 221 Stimmen)
Beiträge: 2867

Post #10 geschrieben am 22.11.2014 - 12:21

fossie94:
Wenn die Beschreibungspflicht in die AGB aufgenommen wird, dann sieht das wieder anders aus


Genau dieser Passus ist in Bearbeitung, da es sich mehrfach herausgestellt hat, wie wichtig er für beide Seiten ist :)

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